Bedarfs- und Preisbeispiel 3

Überbrückungspflege
bei Verhinderung der Pflegeperson

Frau Hause* ist 85 Jahre alt und in Pflegegrad 3 eingestuft. Sie lebt bei Ihrer Tochter mit im Haus. Ihre Tochter ist immer für Frau Hause da, lediglich dreimal im Jahr fährt Sie für jeweils 10 Tage mit Bekannten in den Urlaub. Anschließend widmet sie sich gut erholt wieder der Betreuung und Pflege ihrer Mutter.

Während der Urlaube ihrer Tochter nimmt Frau Hause die Ambulante Überbrückungspflege im renommierten Albertinum Seniorenwohnstift in Anspruch. Den Aufenthalt in einem komfortablen und geschmackvoll eingerichteten Appartement mit Gartenlage empfindet Frau Hause selbst ein bisschen als Urlaub. Sie verweilt dann gerne in dem parkähnlichen Garten oder im großen Terrassenzimmer und genießt den Kontakt mit den anderen Bewohnern. Anschließend kehrt sie wieder in ihre gewohnte Umgebung zurück.

Die Pflegekasse übernimmt für 42 Tage pro Kalenderjahr bis zu 2.499,– € für eine notwendige Ersatzpflege. Frau Hause bleiben also weitere 12 Tage, falls ihre Tochter z.B. aus Krankheitsgründen einmal ausfällt. Bei Pflegegrad 3 kostet Sie unser Angebot 153,– € pro Tag; 83,– € (Betreuungsstufe D) für die refinanzierbaren Pflegeleistungen und 70,– € für die Unterkunft und Verpflegung, die seitens der Pflegekasse grundsätzlich nicht übernommen werden.

 

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* Namen und Personen sind fiktiv. Preise sind beispielhaft und können variieren.